Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstag, 02. Dezember 2008 um 08:54

LM Gesundheitsprodukte


I. Geltung


Unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten einerseits für alle mit der Auftragsdurchführung verbundenen Folgegeschäfte - insbesondere Ersatzlieferungen -, andererseits auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Personen, die für überwiegend private Zwecke kaufen. Unternehmer sind Personen, die ganz oder zu einem nicht überwiegenden Teil zu gewerblichen Zwecken kaufen.


II. Angebot und Vertragsabschluß


1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellen Sie die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Unsere Angebote im Internet sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Sie sind eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.

 

2. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage ab deren Zugang bei uns gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Bestellung innerhalb dieser Frist durch Absendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung unsererseits angenommen worden ist. Dies geschieht in jedem Fall nur auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, soweit keine anderweitige, schriftliche Vereinbarung getroffen ist.


III. Preise


1. Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, unsere am Liefertag geltenden Listenpreise zu berechnen.


2. Unsere Preise verstehen sich ab Auslieferungslager inklusive Verpackung. Alle Unternehmern gegenüber angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


IV. Lieferung, Gefahrübergang


Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Lieferungen - auch frachtfreie und wenn wir die Lieferung zusätzlich übernommen haben - erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel über. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.


V. Lieferfrist, Lieferstörungen


1. Angegebene Liefer- oder Ausführungstermine werden nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und verstehen sich als annähernd und unverbindlich, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist (Festtermin).


2. Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Das gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen und im Falle höherer Gewalt (Streik, unvorhergesehene Betriebsstörungen oder Rohstoffverknappungen) sowie dann, wenn unsere Vorlieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden sind oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.


Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern. Daneben sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, vom Vertrag sofort oder später ganz oder teilweise zurückzutreten.


VI. Liefermängel, Lieferverzug


1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


2. Die Liefermenge wird verbindlich durch Unterschrift des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person unter dem Lieferschein festgestellt. Sofort sichtbare Mengendifferenzen sind unverzüglich bei Warenerhalt, andere offensichtliche Mengendifferenzen innerhalb von zwei Tagen nach Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen. Danach sind Beanstandungen ausgeschlossen. Die Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher ist.


3. Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder die von ihm bestimmten Dritten mit der ihm zumutbaren größtmöglichen Sorgfalt und Gründlichkeit auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen.


Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung oder im Falle des späteren Auftretens von Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei uns schriftlich geltend gemacht werden oder der Käufer die Ware verbraucht, vermischt oder veräußert. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.


VII. Zahlungsbedingungen


1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne Abzug von Skonto sofort nach Erhalt der Ware zahlbar.


2. Wechsel, Schecks und andere unbare Zahlungsmittel dürfen wir ablehnen; ihre Entgegennahme erfolgt nur unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller uns entstehenden Spesen zahlungshalber. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.


3. Gegenforderungen berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. 


VIII. Zahlungsverzug


Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 5,00 je Mahnung in Rechnung zu stellen; im übrigen können wir Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Sätzen berechnen und weiteren Schaden geltend machen, den Verzugszins jedoch in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Alle gewährten Rabatte, Skonti oder sonstigen Vergütungen werden hinfällig.


Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.


Die vorgenannten Rechte stehen uns bei unternehmerischen Kunden auch dann zu, wenn hinsichtlich des Kunden, seiner Gesellschafter oder Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen.


IX. Eigentumsvorbehalt


Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:


1. Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Pfändung, Gebrauchsüberlassung) durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.


2. Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an uns zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.


3. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.


4. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehende Forderung gegen den Kunden angerechnet. Wir geben nach Aufforderung durch den Kunden nach unserer Wahl die Sicherheiten frei, soweit die gesicherten Forderungen nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte Forderung um mehr als 20 % übersteigt.


Ist der Kunde Unternehmer, gilt bezüglich des Eigentumsvorbehalts folgendes:


5. Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.


6. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der Jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind Jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.


7. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.


8. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.


9. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

 

X. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen für Verbraucher


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:


Lempert Moschek Gesundheitsfördernde Produkte,

Flurstraße 18, 94139 Breitenberg, Fax: 49-08584-989042, Mail: info@LMGesund.de


Widerrufsfolgen


Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssten Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht in den folgenden Fällen:

  • bei der Lieferung von Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
  • bei der Lieferung von Nahrungsergänzungsmitteln wenn die Versiegelung am Schraubverschluss beschädigt ist.
  • in den sonstigen Fällen des § 312 d Abs. 4 BGB

XII. Haftung


1. Schadensersatz können Sie nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur in dem Fall, dass wir vertragswesentliche Pflichten, das heißt solche Pflichten verletzt haben, die von uns eingehalten werden müssen, um den Vertragszweck erreichen zu können. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur, soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht.


2. Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.


3. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn Sie Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind oder Ihren Sitz im Ausland haben, nach unserer Wahl unser Sitz oder Ihr Sitz. Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.


Aktualisiert ( Dienstag, 02. Dezember 2008 um 21:02 )